Mittwoch, 29. September 2010

BG BAU

Heute erhielten wir einen Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (gesetzliche Unfallversicherung). Laut Zahlungsaufforderung sollen wir umgehend 1.920,29 € zahlen, und zwar aufgrund einer amtlichen Einschätzung gemäß § 165 Abs.3 SGB VII (siebtes Buch Sozialgesetzbuch).
Im IV. Quartal 2009 hatten wir angegeben, dass unentgeltliche Helfer 70 Arbeitsstunden bei uns verrichtet hatten. Daraus ergab sich eine Versicherungssumme von 705€.
Fürs I. Quartal 2010 hatten wir dummerweise versäumt, einen solchen Eigenbaunachweis abzugeben, worauf das Amt in einem komplizierten Verwaltungsakt, und wie ich jetzt telefonisch erfuhr, mit Hilfe eines Computers, der es nicht besser wissen könne, die wahrscheinliche Stundenzahl schätzte. Offenbar wurde dem Computer die maximale Belastbarkeit von Schwiegereltern nicht einprogrammiert, denn er kam auf genau 916 Stunden und 40 Minuten und damit auf eine Versicherungssumme von 9240€. Umgerechnet hätten sie also an jedem Wochenende zusammen ungefähr 76 Stunden arbeiten müssen. Da sie ja zu zweit sind, wäre das wohl machbar.
Zu allem Übel wurde auch noch der Beitragsfuß in 2010 erhöht, was immer das auch ist, womit dann am Ende der Berechnung obige stattliche Summe rauskommt. Ungefähr 19% (in Wirklichkeit mit 4 Nachkommastellen) der Versicherungssumme sind als Beitrag zu zahlen. Nennt sich dann wohl Lohnnebenkosten, nur dass der Lohn nur virtuell war...
Inzwischen hat sich das telefonisch alles geklärt, wir sind selber Schuld, dürfen den Nachweis nachreichen und kommen dann vielleicht mit unter 200€ davon.

Zum Abreagieren waren heute die restlichen 2 Wände des Gerätehauses gerade recht. Der 1. Außenanstrich ist erledigt.

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