Lesen bildet, und das Lesen von Baublogs kann sogar bares Geld sparen - wer ein Holzhaus hat oder plant, sollte jetzt aufpassen:
Ende Juli bekamen wir vom Finanzamt einen Bescheid über die Feststellung des
Einheitswerts, auf dem später die zu entrichtende Grundsteuer basieren wird. Glücklicherweise erinnerte ich mich, dass ich kurz zuvor im sehr lesenswerten
Baublog von Thommy und Wonny von einem Fehler in deren Bescheid
gelesen hatte. Die beiden haben mit
Dammann-Haus gebaut (jetzt höre ich mich schon an wie
baublogs.info), diese Firma ist uns ja
bekanntlich auch nicht ganz unbekannt, und besitzen demzufolge ebenfalls ein Holzhaus.
Bei der Berechnung des Einheitswerts kommt ein sogenannter Vervielfältiger zum tragen (normalen Menschen eher als Faktor bekannt), der von der Bauausführung abhängt. Bei Holzhäusern ist er am niedrigsten, Stufe C, und darüber gibt es noch die höheren Stufen A und B. Erklärt ist das im
Bescheid natürlich nicht, das muss man einfach so wissen oder viel Zeit und großen Spaß daran haben, solche Bescheide zu prüfen.
Bei Thommy und Wonny war fälschlicherweise Bauausführung B eingetragen, bei uns sogar A, also noch eine Klasse falscher. Ich setzte also noch am gleichen Tag einen "Antrag auf schlichte Änderung" auf, wie von den beiden
empfohlen, und faxte ihn ans
Finanzamt.
Heute erhielten wir einen geänderten Bescheid und siehe da, ohne Murren und mit dem kurz gehaltenen Hinweis "Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag" wurde der Grundsteuermessbetrag um satte
10% gesenkt.
Klasse!
Danke an alle
Beteiligten!
Bauherren-Tipp des Tages: Wenn Sie ein Holzhaus gebaut haben, prüfen Sie, ob Sie bei der Einheitswertfeststellung in Klasse C eingeteilt wurden. Falls nicht: Antrag auf schlichte Änderung stellen!