Donnerstag, 9. September 2010

Einheitswert

Lesen bildet, und das Lesen von Baublogs kann sogar bares Geld sparen - wer ein Holzhaus hat oder plant, sollte jetzt aufpassen:

Ende Juli bekamen wir vom Finanzamt einen Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts, auf dem später die zu entrichtende Grundsteuer basieren wird. Glücklicherweise erinnerte ich mich, dass ich kurz zuvor im sehr lesenswerten Baublog von Thommy und Wonny von einem Fehler in deren Bescheid gelesen hatte. Die beiden haben mit Dammann-Haus gebaut (jetzt höre ich mich schon an wie baublogs.info), diese Firma ist uns ja bekanntlich auch nicht ganz unbekannt, und besitzen demzufolge ebenfalls ein Holzhaus.
Bei der Berechnung des Einheitswerts kommt ein sogenannter Vervielfältiger zum tragen (normalen Menschen eher als Faktor bekannt), der von der Bauausführung abhängt. Bei Holzhäusern ist er am niedrigsten, Stufe C, und darüber gibt es noch die höheren Stufen A und B. Erklärt ist das im Bescheid natürlich nicht, das muss man einfach so wissen oder viel Zeit und großen Spaß daran haben, solche Bescheide zu prüfen.
Bei Thommy und Wonny war fälschlicherweise Bauausführung B eingetragen, bei uns sogar A, also noch eine Klasse falscher. Ich setzte also noch am gleichen Tag einen "Antrag auf schlichte Änderung" auf, wie von den beiden empfohlen, und faxte ihn ans Finanzamt.
Heute erhielten wir einen geänderten Bescheid und siehe da, ohne Murren und mit dem kurz gehaltenen Hinweis "Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag" wurde der Grundsteuermessbetrag um satte 10% gesenkt. Klasse!

Danke an alle Beteiligten!

Bauherren-Tipp des Tages: Wenn Sie ein Holzhaus gebaut haben, prüfen Sie, ob Sie bei der Einheitswertfeststellung in Klasse C eingeteilt wurden. Falls nicht: Antrag auf schlichte Änderung stellen!

3 Kommentare:

  1. Ich habe gerade im Schnelldurchgang Euer Blog durchgelesen, wirklich sehr informativ und interessant, und an einigen Stellen (wir stehen noch recht ma Anfang) sah ich auch Parallelen zu uns ;-).
    Der Tipp mit dem Einheitswert-Kontrollieren kommt auch gleich auf die TODO-Liste, vielen Dank für diesen Hinweis, 10% ist ja nun auch keine Kleinigkeit.

    Dann wünsche ich Euch weiterhin viel Spaß und Erfolg bei Eurem Hausbau-Projekt, viele Grüße,
    Ulrich

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  2. Noch eine andere Variante:

    Bei mir haben die Jungs vom FA zwar die Bauausführungsklasse "C" übernommen, den Vervielfältiger aus der Anlage 7 aber aus der Tabelle der Klasse "B" genommen. Auf Nachfrage habe man zwar den Fehler zugegeben, möchte aber doch ein einen schriftlichen Einspruch.....
    ....ich könnte mich auch mit anderen Dingen beschäftigen. Dafür brauchts kein FA *grummel*

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