Donnerstag, 10. September 2009

Sickerschacht

Aufgrund der Sickerfähigkeit und Größe des Grundstücks, bzw. der Abwesenheit davon, dürfen wir jetzt tatsächlich einen Sickerschacht bauen *puh*. Bedingung ist lediglich, dass ausschließlich Dachflächenwasser eingeleitet wird (weil da die Gefahr einer Verschmutzung geringer ist) und ein Setzschacht oder eine Zisterne vorgeschaltet wird, um Schwebstoffe zu entfernen. Das Regenwasser von der Zufahrt darf seitlich in Blumenbeete abgeleitet werden. Herrlich. Jetzt brauchen wir's nur noch schriftlich.

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