Montag, 9. August 2010
Förderung
Nachtrag: Voraussetzung ist eine DIBt-Zulassung, die gabs mal, ist aber abgelaufen, wurde neu beantragt und ist seit einem Jahr in Bearbeitung.
Nachtrag von November 2011: die DIBt-Zulassung ist immer noch in Bearbeitung, aber für unsere Förderung ist es längst zu spät.
Nachtrag von Januar 2013: Mitte 2010 (also rund 1 Jahr nach der Beantragung durch Hoval) hatte man mir direkt vom DIBt mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeit üblicherweise 3-6 Monate beträgt. Die DIBt-Zulassung erfolgte am 23.02.2012. Prima, wir haben nun ein zugelassenes Lüftungsgerät.
2 Kommentare:
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Hallo Anne und Moritz,
AntwortenLöschenich habe gerade die Förderung wegen der fehlenden Zulassung sausen lassen müssen. Die Förderung kann aber wohl nur bekommen, wer sie _vor_ der Durchführung der Maßnahme beantragt.
Ich würde Euch gern nach Euren Erfahrungen mit dem Hoval Gerät fragen, wenn das ok ist. Vielleicht per EMail?
Gerne. Dann gib doch mal deine Mailadresse - den Kommentar lösche ich dann.
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